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Recht auf Urlaub: Ablehnung und Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgeber

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Doch kann der Arbeitgeber den beantragten Urlaub einfach ablehnen oder sogar einen schon gewährten Urlaub wieder zurücknehmen? Hier gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Als Betriebsrat sollten Sie darüber informiert sein, um Ihre Kollegen kompetent beraten zu können.

Die Ablehnung des Urlaubsantrags

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Gewährung von Urlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Allerdings kann er unter bestimmten Voraussetzungen den gewünschten Urlaubszeitraum verschieben, z.B. wenn bereits zu viele andere Mitarbeiter urlauben.

Der Widerruf des genehmigten Urlaubs

Auch ein schon gewährter Urlaub kann ausnahmsweise widerrufen werden, wenn andernfalls erhebliche Störungen des Betriebsablaufs zu erwarten sind. Dies erfordert einen wichtigen Grund und darf nicht willkürlich erfolgen.

Praxistipps für Ihre Beratung

  • Informieren Sie die Kollegen über die engen Grenzen für Ablehnung/Widerruf.
  • Prüfen Sie kritisch die betrieblichen Gründe bei strittigen Fällen.
  • Unterstützen Sie Kollegen dabei, ihr Urlaubsrecht durchzusetzen.
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber, um einvernehmliche Lösungen zu finden.
  • Bei offenem Streit: rechtzeitige Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

Als Betriebsrat ist es Ihre Aufgabe, die Urlaubsansprüche der Belegschaft zu schützen. Handeln Sie bei unberechtigten Ablehnungen oder Widerrufen zeitnah!