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Wer haftet wofür? Grundregeln bei Streit am Arbeitsplatz

Kommt es im Job zu Konflikten, stellt sich oft die Frage: Wer haftet für welchen Schaden? Die wichtigsten Haftungsgrundsätze im Überblick.

Arbeitgeberhaftung bei Personenschäden
Laut § 618 BGB muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer alle für die Gesundheit erforderlichen Maßnahmen gewähren. Passiert trotzdem ein Unfall oder entsteht ein Berufsschaden, haftet der Arbeitgeber nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.

Arbeitnehmerhaftung bei Sachschäden
Arbeitnehmer haften für Schäden am Eigentum des Arbeitgebers, wenn sie diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, etwa durch falsche Bedienung von Maschinen. Bei leichter Fahrlässigkeit kann die Haftung vertraglich ausgeschlossen sein.

Haftung bei Verstößen gegen Arbeitspflichten
Verletzt eine Partei arbeitsvertragliche Pflichten, kann sie gegenüber der anderen Partei schadenersatzpflichtig werden. Beispiel: Erhaltene Firmengeheimnisse werden weitergegeben.

Mitverschulden mindert Haftung
Wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Pflichten verletzt haben, kommt es zu einer Mithaftung. Die Schadenssumme wird nach Grad des Verschuldens prozentual aufgeteilt.

Fazit
Die Haftung bei Konflikten am Arbeitsplatz folgt klaren Regeln. Im Streitfall sollten Betroffene Experten zurate ziehen, um die eigene Position richtig einschätzen zu können.