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Krankenversicherung: Anspruch auf Anschlussheilbehandlung

Nach einem Krankenhausaufenthalt ist oft noch eine medizinische Anschlussbehandlung erforderlich. Hier können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen eine sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) in Anspruch nehmen.

Zweck der Anschlussheilbehandlung

Die AHB dient dazu, die zuvor stationär begonnene Krankenbehandlung mit dem Ziel der Wiedereingliederung fortzusetzen. Sie soll die Genesung sichern oder Beschwerden lindern (§ 40 SGB V).

Voraussetzungen für die Gewährung

Anspruch auf eine AHB besteht, wenn diese zur Sicherung des Behandlungserfolges erforderlich ist. Dies muss der behandelnde Krankenhausarzt bescheinigen. Auch der Medizinische Dienst prüft die Notwendigkeit.

Dauer und Kostenübernahme

Die AHB kann gemäß § 40 SGB V drei oder vier Wochen dauern und wird voll von der Krankenkasse übernommen. Verlängerungen sind möglich, wenn es der Genesungsprozess erfordert.

Fazit:
Die Anschlussheilbehandlung stellt eine wertvolle Leistung der Krankenversicherung nach einem Krankenhausaufenthalt dar und bedarf der Antragstellung durch den Patienten.