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Diese Rechte und Pflichten hat der Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss hat eine wichtige beratende Funktion für den Betriebsrat in wirtschaftlichen Fragen. 

Aber welche konkreten Aufgaben und Befugnisse hat dieses Gremium?

Die Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses sind in § 106 BetrVG geregelt. Zu seinen Kernaufgaben zählen:

  • Beratung des Betriebsrats in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Prüfung der vom Arbeitgeber vorgelegten betriebswirtschaftlichen Unterlagen
  • Erarbeitung von Vorschlägen zum Einsatz von Rationalisierungsmitteln
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsänderungen
  • Anhörungsrecht in wichtigen wirtschaftlichen Fragen

Der Ausschuss kann hierzu erforderliche Unterlagen vom Arbeitgeber anfordern und Sachverständige hinzuziehen.

Er ist berechtigt, an Betriebsratssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Mitglieder unterliegen bezüglich aller vertraulichen Informationen der Schweigepflicht.

Durch diese Kompetenzen kann der Wirtschaftsausschuss die betriebswirtschaftliche Expertise des Betriebsrats stärken und seine Mitbestimmung festigen. So lässt sich die wirtschaftliche Mitbestimmung im Interesse der Beschäftigten ausbauen.