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Betriebsvereinbarungen: Unverzichtbare Bestandteile

Eine wirksame Betriebsvereinbarung sollte bestimmte unverzichtbare Bestandteile enthalten:

Überschrift

Sie sollte bereits im Titel den Gegenstand der Betriebsvereinbarung umreißen, etwa "Betriebsvereinbarung über Arbeitszeitgestaltung".

Präambel

In der Präambel werden die Ausgangslage und die Motivation für den Abschluss geschildert, zum Beispiel der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten.

Geltungsbereich

Es muss klar definiert werden, für welchen Betrieb oder Betriebsteil und für welche Arbeitnehmergruppen die Betriebsvereinbarung gilt.

Regelungsgegenstände

Der Hauptteil enthält die konkreten Regelungen zu den vereinbarten Themen, etwa Konditionen von Arbeitszeitkonten, Überstunden, Schichtplänen etc..

Inkrafttreten

Das Datum, ab dem die Betriebsvereinbarung in Kraft tritt, sollte klar festgelegt werden.

Kündigung

Es können Kündigungsfristen und -termine festgesetzt werden, zu denen die Betriebsvereinbarung kündbar ist.

Unterschrift beider Parteien

Wichtig ist die Unterschrift durch den Arbeitgeber und den Betriebsrat zur rechtsverbindlichen Besiegelung.

Fazit: 

Betriebsvereinbarungen sollten bestimmte Mindestbestandteile enthalten, um wirksam und belastbar zu sein. Vor allem der Geltungsbereich und die konkreten Regelungen sind zentral.