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Betriebsänderungen: Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Betriebsänderungen: Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung, hat der Betriebsrat umfangreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Er muss frühzeitig einbezogen werden, um die Interessen der Belegschaft wahren zu können. Welche konkreten Befugnisse dem Betriebsrat zustehen, ist hier zusammengefasst.

Die wichtigsten Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen:

  • Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren (§ 111 Abs. 1 BetrVG).
  • Der Betriebsrat kann Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten (§ 111 Abs. 2 BetrVG).
  • Bei gravierenden Änderungen hat er ein zwingendes Mitbestimmungsrecht in Sozial- und Personalangelegenheiten (§ 112 BetrVG).
  • Er kann die Unterstützung sachkundiger Berater hinzuziehen (§ 111 Abs. 4 BetrVG).
  • Er hat ein Mitwirkungsrecht bei der Einleitung von Sozialplanmaßnahmen (§ 112 Abs. 2 BetrVG).
  • Bei Meinungsverschiedenheiten kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Praxistipps für Betriebsräte:

  • Bestehen Sie auf Ihrem Informationsrecht zu geplanten Änderungen.
  • Bringen Sie eigene Vorschläge ein, um die Interessen der Mitarbeiter zu wahren.
  • Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht bei gravierenden Folgen.
  • Scheuen Sie Konflikte nicht, sondern suchen Sie effektive Lösungen.
  • Holen Sie im Zweifel qualifizierte rechtliche Beratung ein.

Als Betriebsrat ist es Ihre Aufgabe, die Beteiligungsrechte aktiv auszuschöpfen und die Interessen der Belegschaft zu vertreten.

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