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Krankengeld der Krankenkasse: Wann und wie viel?

Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber springt bei weiterer Arbeitsunfähigkeit die gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldzahlungen ein. Aber wann beginnt der Anspruch, wie hoch sind die Zahlungen und wie lange werden sie geleistet?

Beginn des Krankengeldes

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht gemäß § 44 SGB V nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, also in der Regel nach sechs Wochen.

Höhe des Krankengeldes

Die Höhe des Krankengeldes beträgt nach § 47 SGB V grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts. Maximal zahlt die Krankenkasse aber 90 Prozent des Nettoentgelts.

Leistungsdauer des Krankengeldes

Die Dauer der Krankengeldleistung richtet sich nach § 48 SGB V. Sie wird vom behandelnden Arzt festgelegt und beträgt bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Fazit:

Das Krankengeld sichert den Lebensunterhalt bei längerer Krankheit nach dem Ende der Entgeltfortzahlung. Arbeitnehmer sollten die gesetzlichen Regelungen kennen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.