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Das Profil der Mitglieder im Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss unterstützt den Betriebsrat in wirtschaftlichen Fragen. Was zeichnet geeignete Mitglieder für dieses wichtige Gremium aus?

Laut § 106 BetrVG müssen die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses dem Betriebsrat angehören. 

Idealerweise verfügen sie über folgende Fähigkeiten und Erfahrungen:

  • Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaft
  • Verständnis betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge
  • Idealerweise Ausbildung im Rechnungswesen oder Controlling
  • Erfahrung in der Bilanzanalyse und Bewertung von Kennzahlen
  • Betriebserfahrung und Branchenkenntnis
  • Kommunikationsfähigkeit und Teamarbeit
  • Hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit und Loyalität

Mindestens ein Mitglied sollte über fundierte finanzwirtschaftliche Fachkenntnisse verfügen. Externe Experten können beratend hinzugezogen werden.

Durch ein kompetentes und engagiertes Team lässt sich der Wirtschaftsausschuss zu einem wertvollen Berater des Betriebsrats entwickeln. Er erarbeitet wichtige Informationsgrundlagen und Handlungsoptionen für die Interessenvertretung der Belegschaft.