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Ablauf und Dokumentation der Sitzungen im Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Beratungsgremium des Betriebsrats. Doch wie gestalten sich die Sitzungen dieses Ausschusses?

Die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind nicht öffentlich. Der Ausschuss wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen oder wenn dies ein Mitglied beantragt.

Zu Beginn einer Sitzung wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Dann erläutert der Vorsitzende die Tagesordnung. Über jeden Beratungsgegenstand ist einzeln zu beschließen.

Der Wirtschaftsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese muss Ort, Zeit, Teilnehmer, Tagesordnung und Beschlüsse wiedergeben und vom Vorsitzenden unterzeichnet werden.

Die Sitzungen sollten effizient und ergebnisorientiert gestaltet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Beratungen mit dem Betriebsrat ein, um die wirtschaftlichen Mitarbeiterinteressen optimal zu vertreten.