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Steigende Löhne und freiwillige Zusatzleistungen vom Arbeitgeber

Die Höhe des Lohns oder Gehalts und mögliche Anpassungen sind ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer. In diesem Blogbeitrag schaue ich mir die Möglichkeiten zur Lohnerhöhung und verbreitete freiwillige Zusatzleistungen von Arbeitgebern näher an.

Lohnerhöhungen
Regelmäßige Lohnerhöhungen sind für Arbeitnehmer essenziell, um ihre Kaufkraft zu erhalten und am Wachstum teilzuhaben. Laut §611 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vergütung während eines Arbeitsverhältnisses anzupassen, wenn die Umstände sich wesentlich ändern und eine Anpassung der Höhe nach Billigkeit erforderlich wird.

Die genaue Höhe und der Zeitpunkt von Lohnerhöhungen werden oft in Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Hier können beispielsweise regelmäßige prozentuale Lohnsteigerungen, Einmalzahlungen oder Mindestbeträge festgelegt werden. Ohne Tarifbindung ist der Arbeitgeber nicht an diese Vorgaben gebunden.

Freiwillige Zusatzleistungen
Neben dem regulären Lohn oder Gehalt bieten viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillige Zusatzleistungen an. Diese haben den Vorteil, dass sie die Mitarbeiter binden und motivieren können. Folgende freiwillige Leistungen sind weit verbreitet:

  • Weihnachtsgeld: Eine einmalige Jahressonderzahlung, häufig in Höhe eines Monatsgehalts.
  • Urlaubsgeld: Eine Zahlung vor dem Jahresurlaub, die die Urlaubskasse aufbessert.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Der Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen in eine Pensionskasse ein.
  • Jobticket: Vergünstigte Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel.
  • Betriebsveranstaltungen: Veranstaltungen und Feiern für die Belegschaft.
  • Gesundheitsmaßnahmen: Bezuschussung von Fitnessstudios oder Massagen.
  • Essenszuschüsse: Zuschüsse für die Betriebskantine oder Essensmarken.

Ob und welche Zusatzleistungen gewährt werden, liegt ganz im Ermessen des Arbeitgebers. Oft werden sie in Betriebsvereinbarungen geregelt.