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Gesetzliche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeitsschutz in Deutschland basiert auf einem umfangreichen Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten festlegt. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es enthält die allgemeinen Pflichten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Kernpunkt ist die Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung von Gesundheitsgefahren.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie konkretisiert die Anforderungen an Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie regelt die Mindestanforderungen an Arbeitsräume und Sanitäreinrichtungen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Sie enthält Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Daneben gibt es unter anderem noch das Sozialgesetzbuch VII zu Unfallversicherung und Entschädigung sowie spezielle Regelungen zu Bildschirmarbeit, Lärm und anderen einzelnen Gefährdungen.

Die konkrete Ausgestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Der Betriebsrat hat nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht in wesentlichen Fragen und sollte die Einhaltung der Vorschriften stets im Blick haben. Regelmäßige Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen sind unverzichtbar.