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Rechtsprechung von EuGH und BAG: Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Urlaub soll der Erholung dienen. Doch was ist, wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht mehr genommen werden kann? In diesen Fällen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf finanzielle Vergütung ihres Resturlaubs - die sogenannte Urlaubsabgeltung. Grundsätzliches dazu sollten Sie als Betriebsrat kennen, um Ihre Kollegen kompetent beraten zu können.

Der gesetzliche Anspruch nach § 7 BUrlG

Laut § 7 Abs. 4 BUrlG können Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung verlangen, wenn der Urlaub bis zum Jahresende nicht gewährt werden kann. Dies gilt auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für noch nicht genommenen Urlaub des laufenden Kalenderjahres.

Die Rechtsprechung von EuGH und BAG

Der EuGH hat klargestellt: Der Anspruch auf bezahlten Urlaub darf nicht erlöschen, ohne dass der Arbeitnehmer ihn tatsächlich nehmen oder eine Abgeltung erhalten konnte (C-214/10). Diese Rechtsprechung bestätigte das BAG (9 AZR 541/15).

Praxistipps für Ihre Beratung

  • Informieren Sie die Kollegen über die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung.
  • Prüfen Sie vor Vertragsende, ob Resturlaubstage vorliegen.
  • Unterstützen Sie Kollegen dabei, noch offene Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber, um einvernehmliche Lösungen zu finden.
  • Im Zweifel ist eine Klage ratsam, bevor der Anspruch verfällt.

Als Betriebsrat ist es Ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass die Kollegen ihren Urlaubsanspruch nicht verlieren. Beraten Sie sie daher kompetent zu ihren Rechten.