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Richtig krankmelden - so geht's

Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht zur Arbeit kommen können, müssen sie einige Formalitäten beachten. In diesem Beitrag erkläre ich, wie die korrekte Krankmeldung und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung funktionieren.

Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung
Laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss sich ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden. Dies sollte telefonisch oder per E-Mail am ersten Krankheitstag erfolgen. Dabei sollten auch die wahrscheinliche Dauer der Erkrankung und die aktuelle Adresse mitgeteilt werden.

Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
Spätestens nach drei Tagen muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen (§ 5 Abs. 1 EFZG). Der Arzt stellt dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus. Diese muss zwingend Angaben zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie der Erkrankung enthalten.

Entgeltfortzahlung bei korrekter Krankmeldung
Ein wichtiger Hinweis: Meldet sich der Arbeitnehmer ordnungsgemäß krank, besteht sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch schon ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG). Bei verspäteter Krankmeldung kann der Anspruch gefährdet sein.

Fristen bei längerer Krankheit
Bei längerer Krankheit müssen Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. Die Krankenkasse übernimmt nach sechs Wochen Krankengeldzahlungen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht aber weiter, wenn der Arbeitnehmer nicht selbst kündigt.

Fazit: Mit korrekter Krankmeldung und AU-Bescheinigung sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite.