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Sicherer Job trotz Babypause

Werdende Mütter und Eltern in Elternzeit haben eine gesetzlich besonders geschützte Stellung: Während der Mutterschutzfristen und der Elternzeit kann der Arbeitgeber ihnen nicht einfach kündigen.

Kündigungsverbot im Mutterschutz
Bereits in der Schwangerschaft und nach der Entbindung greift für Mütter ein umfassendes Kündigungsverbot. Laut § 17 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung grundsätzlich nicht kündigen.

Auch in der Elternzeit gilt Kündigungsschutz
Auch während der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sind Mütter und Väter besonders geschützt. Nach § 18 BErzGG kann der Arbeitgeber ihnen nur in engen Ausnahmefällen außerordentlich kündigen. Dazu gehören schwerwiegende Vertragsverletzungen.

Kündigungsschutz für Väter
Wichtig: Bei Vätern in Elternzeit greift der volle Kündigungsschutz nur, wenn sie auch tatsächlich die Betreuung des Kindes übernehmen. In allen anderen Fällen ist eine Kündigung zwar erschwert, aber nicht komplett ausgeschlossen.

Fazit: Dank des gesetzlichen Schutzes müssen sich Mütter und Väter in Elternzeit weniger Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen.