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Flexible Arbeitszeitmodelle: Teilzeit, KAPOVAZ und Job-Sharing

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, können verschiedene flexiblere Arbeitszeitmodelle genutzt werden. Als Betriebsrat solltet ihr euch damit auskennen.

Nach § 8 TzBfG haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Bei Teilzeitarbeit wird nur ein Teil der regulären Wochenarbeitszeit gearbeitet, zum Beispiel 30 oder 35 Stunden statt 40 Stunden.

KAPOVAZ steht für "Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit" und bedeutet gemäß § 7c ArbZG, dass die Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum flexibel gestaltet werden kann.

Beim Job-Sharing teilen sich nach § 13 TzBfG zwei Beschäftigte eine Arbeitsstelle. Sie legen die Aufteilung der Arbeitszeit und Aufgaben selbst fest.

Als Betriebsrat könnt ihr euch nach § 80 BetrVG für solche flexiblen Arbeitszeitmodelle einsetzen. Sie erleichtern es Beschäftigten, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

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