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Personenbedingte Kündigung - Ultima Ratio bei negativer Zukunftsprognose

Die personenbedingte Kündigung ist für den Arbeitgeber das letzte Mittel (Ultima Ratio), um sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Sie setzt eine negative Prognose für die Zukunft voraus.

Probleme in der Vergangenheit

Oft gab es in der Vergangenheit Probleme mit dem Mitarbeiter, z.B. häufige Krankheit, Leistungsmängel oder Störungen des Betriebsfriedens. Dies allein rechtfertigt aber noch keine Kündigung.

Negativprognose durch den Arzt

Entscheidend ist die ärztliche Prognose, dass entsprechende Probleme auch in Zukunft bestehen werden und der Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann (BAG, 2 AZR 546/12).

Ganzheitliche Betrachtung

Bei der Erstellung der Prognose müssen auch persönliche Umstände des Mitarbeiters wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten einbezogen werden (§ 1 KSchG).

Interessenabwägung

In einem weiteren Schritt muss abgewogen werden, ob unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber zumutbar ist oder nicht.

Prüfung milderer Mittel

Vor einer Kündigung müssen zunächst alle milderen Mittel wie Versetzung, Arbeitsplatzwechsel, andere Tätigkeit etc. geprüft und ausgeschöpft werden.

Fazit:
Die negative Zukunftsprognose bildet die Grundlage einer personenbedingten Kündigung. Der Prognose müssen immer eine ganzheitliche Betrachtung und eine Interessenabwägung vorausgehen. Die Kündigung darf nur ultima ratio sein.