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Lohnfortzahlung im Urlaub - Was Arbeitnehmer wissen sollten

Auch während des Urlaubs haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts. Was dabei zu beachten ist, erkläre ich in diesem Beitrag.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Laut § 1 Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Urlaubstage. Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag kann ein höherer Urlaubsanspruch festgelegt sein.

Lohnfortzahlung während des Urlaubs
Gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz hat der Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs einen Anspruch auf Fortzahlung seines durchschnittlichen Arbeitsentgelts. Hierfür zählen neben dem Grundgehalt auch variable Lohnbestandteile und Zulagen. Der Urlaubsanspruch sowie die Lohnfortzahlung bestehen auch dann, wenn der Arbeitnehmer während des Jahres längere Zeit arbeitsunfähig war.

Ausschluss der Lohnfortzahlung
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt und der Urlaub in der Kündigungsfrist genommen wird. Auch bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst verfällt der Urlaubsanspruch und damit die Lohnfortzahlung.Fazit
Die Lohnfortzahlung sorgt dafür, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub ohne finanzielle Einbußen genießen können. Sie sollten darauf achten, dass der Arbeitgeber den vollen Lohnanspruch erfüllt.

 

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