Impressionen von Seminaren

Recht auf Urlaub: Berechnung und Umfang des Urlaubsanspruchs

Wie viele Urlaubstage stehen dem einzelnen Arbeitnehmer eigentlich zu? Dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund. Als Betriebsrat sollten Sie die Feinheiten der Urlaubsberechnung kennen, um Ihre Kollegen kompetent zu ihrem Anspruch beraten zu können.

Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG

Der Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub beträgt laut § 3 BUrlG:

  • 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche
  • 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche
  • Bei vollen Arbeitswochen ist der Anspruch unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit.

Die übliche Berechnungsformel

In der Praxis errechnet sich der Urlaubsanspruch häufig aus:

Anzahl der Werktage x Arbeitstage pro Woche / 6

Beispiel: Bei einer 5-Tage-Woche ergibt dies: 20 Tage x 5 Tage / 6 = 16,67 Urlaubstage

Zusätzlicher Mehrurlaub nach Tarif-/Arbeitsvertrag

Tarif- oder Arbeitsverträge sehen oft Mehrurlaub vor, z.B. aufgrund von Betriebszugehörigkeit oder Lebensalter. Hier kommt es auf die genaue vertragliche Regelung an.

Praxistipps für Ihre Beratung

  • Informieren Sie die Kollegen über die gesetzlichen Grundlagen.
  • Prüfen Sie die individuelle Urlaubsberechnung und ggf. Mehrurlaubsansprüche.
  • Unterstützen Sie die Kollegen dabei, ihren vollen Urlaubsanspruch zu realisieren.
  • Bei Unstimmigkeiten: Vertrag prüfen und mit dem Arbeitgeber besprechen.
  • Ggf. kann eine arbeitsgerichtliche Klärung notwendig sein.

Mit fundiertem Wissen können Sie die Kollegen kompetent zu ihrem Urlaubsanspruch beraten. Handeln Sie bei Unklarheiten zeitnah, um die Rechte der Belegschaft zu wahren!