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Der Ablauf des Einigungsstellenverfahrens

Das gesetzlich geregelte Einigungsstellenverfahren folgt einem bestimmten Ablauf. Die wichtigsten Schritte:

Einberufung der Sitzung

Die Einigungsstelle wird vom Vorsitzenden einberufen (§ 76a Abs. 1 BetrVG). Ort und Zeit der Sitzung werden festgelegt.

Darlegung der Positionen

Zu Beginn erläutern Arbeitgeber und Betriebsrat ihre Sichtweisen und Positionen in der streitigen Frage.

Befragung durch Vorsitzenden

Anschließend können der Vorsitzende und die Beisitzer Rückfragen stellen und die Parteien näher befragen, um den Sachverhalt zu ermitteln.

Beratung der Einigungsstelle

Nach ausreichender Erörterung zieht sich die Einigungsstelle zur internen Beratung zurück, um eine Entscheidung vorzubereiten.

Verkündung des Schiedsspruchs

Abschließend verkündet der Vorsitzende den Schiedsspruch mit der Entscheidung in der strittigen Angelegenheit.

Protokollierung

Der Schiedsspruch wird schriftlich protokolliert und den Parteien zugestellt. Er ist verbindlich (§ 76a Abs. 6 BetrVG).

Fazit: 

Das strukturierte Verfahren zielt auf eine sachgerechte Entscheidung in der Sache ab. Der Betriebsrat sollte sich sorgfältig vorbereiten.