Achtung, sonst verfallen! Ansprüche aus dem Job rechtzeitig geltend machen
Viele arbeitsvertragliche Ansprüche müssen Arbeitnehmer rechtzeitig einfordern. Geschieht dies nicht, verfallen sie ersatzlos - die Ansprüche gehen unwiderruflich verloren.
Typische anfällige Ansprüche
- Nicht genommener Urlaub
- Ausstehender Lohn oder Provisionen
- Jubiläumszahlungen
- Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
Fristen beachten
Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden, sonst verfällt er (§ 7 BUrlG). Andere Ansprüche wie Lohn oder Sonderzahlungen müssen oft bis spätestens März des Folgejahres geltend gemacht werden, da der Anspruch sonst erlischt.
Ausschlussfristen prüfen
Oft enthalten Arbeits- oder Tarifverträge spezielle Ausschlussfristen. Werden Ansprüche nicht innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht, gelten sie als verfallen. Auch hier führt eine Fristversäumnis zum unwiderruflichen Verlust.
Fazit: Arbeitnehmer sollten Ausschlussfristen unbedingt im Blick behalten und rechtzeitig etwaigen Ansprüchen schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, um einen ersatzlosen Verfall zu verhindern.