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Sozialplan - Wann besteht ein Anspruch der Beschäftigten?

Der Sozialplan ist ein wichtiges Instrument, um finanzielle Nachteile von Beschäftigten bei Betriebsänderungen abzufedern. Doch unter welchen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer eigentlich einen Anspruch darauf?

Ein Sozialplan muss nach § 112 BetrVG immer dann vereinbart werden, wenn geplante betriebliche Änderungen die Beschäftigungssituation der Arbeitnehmer beeinträchtigen. 

Das kann z.B. der Fall sein bei:

  • Betriebsstilllegung oder -verlagerung
  • Einschränkung oder Einstellung der Produktion
  • Fusionen und Umstrukturierungen
  • Rationalisierungs- oder Automatisierungsmaßnahmen

Sobald also Maßnahmen geplant sind, die zum Verlust von Arbeitsplätzen führen oder die Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtern, haben die betroffenen Beschäftigten einen Anspruch auf einen Sozialplan.

Darin werden dann u.a. Abfindungszahlungen, Vorruhestandsregelungen, Umzugshilfen oder Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart, um die Nachteile für die Belegschaft abzumildern.

Der Betriebsrat sorgt durch seine Verhandlungen dafür, dass die im Sozialplan festgelegten Leistungen angemessen sind und die Interessen der Arbeitnehmer wahren. So lassen sich Beschäftigungsrisiken und Einkommensverluste für die Betroffenen bestmöglich abfedern.