Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

Beschreibung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Betrieb so zu organisieren, dass die Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Der Betriebsrat hat gemäß §80 BetrVG die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung eingehalten werden. Der Betriebsrat kann dabei aktiv mitwirken, indem er beispielsweise Schulungen oder Arbeitsgruppen zum Arbeitsschutz organisiert und bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung von Schutzmaßnahmen unterstützt.

Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,

liebe Arbeitnehmervertreter,

als ehrenamtliche Arbeitnehmervertreter habt Ihr das Recht, die für Eure BR-Tätigkeit notwendige Fachliteratur auf Kosten des Arbeitgebers zu beantragen. Wir empfehlen Euch im Nachgang zu unseren Seminaren die entsprechenden Literaturempfehlungen bei Eurem Arbeitgeber anzufordern. 

Zu diesem Zweck haben wir für Euch vorgefertigte Muster erstellt, die Ihr dafür nutzen könnt. In den Mustern müssen lediglich entsprechende personalisierte Firmendaten ergänzt werden.

Musterschreiben Fachliteratur Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

Fakten zum Seminar

Referenten: Arbeitsschutzexperten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.590,00 €*
2. Teilnehmer: 1.540,00 €*
ab dem 3. Teilnehmer: 1.490,00 €*

Als Betriebsrat steht man vor der Herausforderung, mögliche Gefährdungs- und Belastungsquellen am Arbeitsplatz ausfindig zu machen und wirksame Präventionsmaßnahmen dagegen zu ergreifen. Es ist wichtig, ein solides Know-how im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu haben, um diese Aufgabe zu bewältigen. Der Betriebsrat benötigt belastbares Wissen über Arbeitsmedizin, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten, um effektiv gegen potenzielle Gefahren und Belastungen im Betrieb vorgehen zu können. Dabei geht es beispielsweise um die Unfallverhütung, Suchtprophylaxe oder Psychohygiene. Mit dem nötigen Wissen und Engagement kann der Betriebsrat dazu beitragen, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für die Arbeitnehmer zu schaffen.

Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheiten

  • Anerkennungsverfahren, Entschädigungsleistungen
  • Beteiligung des Betriebsrats

Betriebsärztliche Aufgaben und Verantwortlichkeit (gemäß der neuen DGUV-Vorschrift 2)

  • Beratung und Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsstättenbegehung und Gefährdungsbeurteilung
  • Untersuchung von Arbeitnehmern

Spezielle Belastungen am Arbeitsplatz

  • Bildschirmarbeit
  • Manuelle Lastenhandhabung
  • Psychomentale Belastung
  • Umgang mit Gefahrstoffen/Hautgefährdung

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmungsrechte nach §§ 87 Abs. 1 und 91 BetrVG
  • Informations- und Mitwirkungsrechte (§§ 80, 89, 90 BetrVG)
  • Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses
  • Beteiligung bei der Bestellung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten

Arbeitsschutzgesetz und Handlungsmöglichkeiten des BR

  • Handlungspflichten des Arbeitgebers
  • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
  • Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
  • Arbeitsplatzanalyse und Gefährdungsbeurteilung
  • Beispiele für Betriebsvereinbarungen

Weitere wichtige Arbeitsschutzbestimmungen, u. a.

  • Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Regelungen zum Nichtraucher- und Lärmschutz, Mutterschutzgesetz
  • Du hast einen zuverlässigen Überblick über die arbeitsmedizinischen und arbeitsrechtlichen Grundlagen.
  • Du bist über sämtliche Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bilde.
  • Du erkennst Gefährdungen und Belastungen an allen Arbeitsplätzen - egal, ob im Büro oder in der Produktion.

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Arbeitsausschusses - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
  • für Mitglieder der Jugend und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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Anstehende Termine

Titel  Datum  Ort 
Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1 24.09.2024 -
27.09.2024
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