Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

Beschreibung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet seinen Betrieb so zu organisieren, dass seine Arbeitnehmer gegen mögliche Gefahren für Leben Gesundheit geschützt sind. Die hiermit verbundenen Aufgaben und Pflichten sind in

  • den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
  • dem Arbeitsschutzgesetz
  • den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger

dargelegt und geregelt.

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gehört es nach §80 BetrVG u.a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften beachtet und eingehalten werden. 

Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,

liebe Arbeitnehmervertreter,

als ehrenamtliche Arbeitnehmervertreter habt Ihr das Recht, die für Eure BR-Tätigkeit notwendige Fachliteratur auf Kosten des Arbeitgebers zu beantragen. Wir empfehlen Euch im Nachgang zu unseren Seminaren die entsprechenden Literaturempfehlungen bei Eurem Arbeitgeber anzufordern. 

Zu diesem Zweck haben wir für Euch vorgefertigte Muster erstellt, die Ihr dafür nutzen könnt. In den Mustern müssen lediglich entsprechende personalisierte Firmendaten ergänzt werden.

Musterschreiben Fachliteratur Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1

Fakten zum Seminar

Referenten: Arbeitsschutzexperten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.490,00 €*
2. Teilnehmer: 1.440,00 €*
ab dem 3. Teilnehmer: 1.390,00 €*

Hotelkosten

Einzelzimmer pro Nacht 106,92 €
Vollpension pro Tag 83,42 €
Halbpension pro Tag 74,87 €

Infos zu Hotel und Stadt

Potenzielle Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz sind zahlreich und vielfältig. Der Betriebsrat steht deshalb immer wieder vor der Herausforderung, mögliche Gefährdungs- und Belastungsquellen im Betrieb ausfindig zu machen und wirksame Schutz- und Präventionsmaßnahmen dagegen in Stellung zu bringen. Ohne ein solides Know-how ist diese Aufgabe aber nicht zu bewältigen. Ob es sich um Unfallverhütung, Suchtprophylaxe oder Psychohygiene dreht, wer sich als Betriebsratsmitglied mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befasst, benötigt belastbares Wissen über Arbeitsmedizin, Beteiligungsrechte und sonstige Handlungsmöglichkeiten des BR.

Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheiten

  • Anerkennungsverfahren, Entschädigungsleistungen
  • Beteiligung des Betriebsrats

Betriebsärztliche Aufgaben und Verantwortlichkeit (gemäß der neuen DGUV-Vorschrift 2)

  • Beratung und Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsstättenbegehung und Gefährdungsbeurteilung
  • Untersuchung von Arbeitnehmern

Spezielle Belastungen am Arbeitsplatz

  • Bildschirmarbeit
  • Manuelle Lastenhandhabung
  • Psychomentale Belastung
  • Umgang mit Gefahrstoffen/Hautgefährdung

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmungsrechte nach §§ 87 Abs. 1 und 91 BetrVG
  • Informations- und Mitwirkungsrechte (§§ 80, 89, 90 BetrVG)
  • Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses
  • Beteiligung bei der Bestellung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten

Arbeitsschutzgesetz und Handlungsmöglichkeiten des BR

  • Handlungspflichten des Arbeitgebers
  • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
  • Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
  • Arbeitsplatzanalyse und Gefährdungsbeurteilung
  • Beispiele für Betriebsvereinbarungen

Weitere wichtige Arbeitsschutzbestimmungen, u. a.

  • Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Regelungen zum Nichtraucher- und Lärmschutz, Mutterschutzgesetz
  • Du hast einen zuverlässigen Überblick über die arbeitsmedizinischen und arbeitsrechtlichen Grundlagen.
  • Du bist über sämtliche Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bilde.
  • Du erkennst Gefährdungen und Belastungen an allen Arbeitsplätzen - egal, ob im Büro oder in der Produktion.

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Arbeitsausschusses - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
  • für Mitglieder der Jugend und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

Deine Terminauswahl

Termin: 14.11.2023 - 17.11.2023

Seminarnummer: 23-46A-AG1

Stadt: Hamburg

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