Arbeitsrecht im Krankheitsfall - Was der BR wissen muss

Arbeitsrecht im Krankheitsfall - Was der BR wissen muss

Beschreibung

Das Thema Arbeitsrecht im Krankheitsfall beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeiten und Krankheitsfällen zu beachten sind. Hierbei ist es für den Betriebsrat wichtig, sich über Präventionsmaßnahmen und Unterstützungsoptionen für erkrankte Kollegen zu informieren, um Kündigungen zu vermeiden und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Auch Leistungen der Sozialversicherungsträger wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind von großer Bedeutung. Der Betriebsrat sollte dabei darauf achten, dass die Arbeitgeberpflichten im Krankheitsfall eingehalten werden und erkrankte Kollegen angemessene Unterstützung erhalten.

Fakten zum Seminar

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter 

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse: 
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.590,00 €*
2. Teilnehmer: 1.540,00 €*
3. Teilnehmer: 1.490,00 €*
4. Teilnehmer: 1.440,00 €*
ab dem 5. Teilnehmer: 1.390,00 €*

Immer öfter werden Arbeitnehmer von Langzeit- oder Dauererkrankungen betroffen, insbesondere Schwerbehinderte. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sich mit Präventionsmaßnahmen sowie Unterstützung für erkrankte Kollegen auseinandersetzen. Es geht nicht nur um die Sorge um die Gesundheit, sondern auch um die Angst um den Arbeitsplatz und die finanzielle Absicherung.

Es ist wichtig, dass betroffene Kollegen in solchen Situationen Unterstützung erhalten. Hierbei können verschiedene Maßnahmen helfen, wie beispielsweise die Entgeltfortzahlung oder Leistungen der Sozialversicherungsträger. Es ist daher ratsam, sich über diese Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, um Kollegen bestmöglich zur Seite stehen zu können.

Besonders wichtig ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und Kollegen bei der Rückkehr ins Arbeitsleben zu unterstützen. Hierbei kann eine individuelle Arbeitsplatzgestaltung oder eine Arbeitszeitreduzierung helfen. Auch die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist von großer Bedeutung, um gemeinsam Lösungen zu finden und den Kollegen bestmöglich zu unterstützen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sich mit dem Thema Langzeiterkrankungen auseinandersetzen und Kollegen bestmöglich unterstützen. Durch Präventionsmaßnahmen und gezielte Unterstützung können Arbeitsplätze erhalten und die Gesundheit der Kollegen geschützt werden.

Pflichten des Arbeitgebers im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
  • Gefährdungsbeurteilungen unter Beteiligung des BR
  • Gesetzliche Pflicht zur Unterweisung der Arbeitnehmer
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Kontrollen der Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb

Grundzüge des BEM

  • Ziele und Nutzen des BEM
  • Berechnung des Sechs-Wochen-Zeitraums
  • Wann muss ein BEM wiederholt werden?
  • BEM und Datenschutz
  • Beteiligte des BEM
  • Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Ablauf des BEM

BEM und die Auswirkungen auf den Kündigungsschutzprozess

  • Ist das BEM eine Wirksamkeitsvoraussetzung?
  • Folgen eines nicht ordnungsgemäßen BEM
  • Muss das BEM wiederholt werden?
  • Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens bei Kündigungen wegen Krankheit

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Ab wann, wie lange und in welcher Höhe besteht ein Anspruch? Wird bei der Höhe auch Sondervergütung berücksichtigt?
  • Wichtige Sonderfäll: Mehrere Krankheiten in Folge; Fortsetzungserkrankung (mit Unterbrechung)
  • Was ändert sich bei der Entgeltfortzahlung während Kurzarbeit?
  • Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber: Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ja – ärztliche Diagnose nein
  • Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber: Dritthaftung

Leistungen durch die Sozialversicherungsträger: Gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung

  • Das Krankengeld: Beginn, Höhe und Leistungsdauer
  • Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsunfähiger in den Betrieb
  • Leistungen der Rentenversicherung samt Erwerbsminderungsrente
  • Vorsicht! Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag
  • Übergangslösung: Arbeitslosengeld trotz bestehendem Arbeitsverhältnis wegen geminderter Leistungsfähigkeit
  • Hilfen bei Berufskrankheit, Arbeits- und Wegeunfall

 

Personenbedingte Kündigung

  • Anforderungen an eine wirksame Kündigung wegen Krankheit
  • Ultima ratio Prinzip: negative Prognose
  • BAG-Rechtsprechung
  • Besonderer Schutz Schwerbehinderter im Kündigungsfall
  • Beteiligung der SBV: Unterrichtung, Anhörung, Stellungnahme
  • Mögliche rechtliche Schritte gegen die Kündigung
  • Widerspruchsgründe des Betriebsrats

Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • Antragsverfahren beim Inklusionsamt
  • Feststellung des Grads der Behinderung (GdB)
  • Zustimmung des Inklusionsamts, Prüfungsmaßstab
  • Du kennst die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sowie des BEM-Verfahrens und kannst erkrankten Kollegen mit Rat und Tat zur Seite stehen und mithelfen, Arbeitsplätze zu sichern.
  • Nach dem Seminar kennst Du die finanziellen Hilfen der Sozialversicherungsträger, die Betroffenen während der Erkrankung zustehen.
  • Bei einer drohenden krankheitsbedingten Kündigung weißt Du genau, was zu tun ist.

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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Anstehende Termine

Titel  Datum  Ort 
Arbeitsrecht im Krankheitsfall - Was der BR wissen muss 17.09.2024 -
20.09.2024
Hamm in Westfalen Infos

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