Arbeitsrecht - Teil 1
Arbeitsrecht - Teil 1
Beschreibung
"Arbeitsrecht - Teil 1" stellt den zweiten Grundstein der zwingend notwendigen Kenntnisse dar. Es ist sozusagen die "Schwester" von "Betriebsverfassungsrecht - Teil 1". Die beiden bilden gemeinsam die Basis. "Arbeitsrecht - Teil 1" verschafft Ihnen einen Überblick über das Arbeitsrecht und seine Prinzipien. Dieses Seminar ist ebenfalls "Pflicht" zu Beginn Ihrer Legislaturperiode.
Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,
liebe Arbeitnehmervertreter,
als ehrenamtliche Arbeitnehmervertreter habt Ihr das Recht, die für Eure BR-Tätigkeit notwendige Fachliteratur auf Kosten des Arbeitgebers zu beantragen. Wir empfehlen Euch im Nachgang zu unseren Seminaren die entsprechenden Literaturempfehlungen bei Eurem Arbeitgeber anzufordern.
Zu diesem Zweck haben wir für Euch vorgefertigte Muster erstellt, die Ihr dafür nutzen könnt. In den Mustern müssen lediglich entsprechende personalisierte Firmendaten ergänzt werden.
Musterschreiben Arbeitsrecht - Teil 1
Fakten zum Seminar
Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter
Beginn: | Tag 1 | 13:30 Uhr |
Ende: | Tag 4 | ca. 13:00 Uhr |
Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.
Seminarkosten
1. Teilnehmer: | 1.040,00 €* |
2. Teilnehmer: | 990,00 €* |
3. Teilnehmer: | 890,00 €* |
4. Teilnehmer: | 790,00 €* |
5. Teilnehmer: | 690,00 €* |
Als Mitglied des Betriebsrates stehen Sie zwangsläufig vor vielfältigen Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Hier müssen Sie Ihren Kollegen unweigerlich Rede und Antwort stehen! Unser Seminar gibt Ihnen das arbeitsrechtliche Basiswissen mit auf den Weg, das man zu Recht von Ihnen erwartet.
Dazu schaffen wir durch anschauliche Fallbeispiele aus dem betrieblichen Alltag einen bewusst niedrigschwelligen Einstieg für Sie. Wir ermöglichen es so auch BR-Einsteigern ohne juristische Vorkenntnisse, sich schnell und sicher im Arbeitsrecht zu orientieren. Egal, ob es um Arbeitsverträge, Entgeltung oder Haftungsfragen geht, mit unserer Hilfe klären Sie Ihre Kollegen seriös und verständlich über ihre Rechte und Pflichten auf.
Die Grundsätze des Arbeitsrechts
- Die verschiedenen Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht; Normenpyramide
- Prinzipien des Arbeitsrechts; Günstigkeitsprinzip, Rangprinzip, etc.
- Kollektives Arbeitsrecht und individuelles Arbeitsrecht
- Überblick über die wichtigsten Gesetze im Arbeitsrecht
- Arbeiten mit dem Gesetz
Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
- Stellenausschreibung
- Einstellungsgespräch; insbesondere Fragerecht des Arbeitgebers
- Einstellungsfragebogen
Die unterschiedlichen Beschäftigungsarten
- Befristung; befristetes und unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Leiharbeiter / Leiharbeitsverhältnis
- Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag
- Berufsausbildung, Ausbildungsverhältnis
- Teilzeit, Teilzeitarbeitsverhältnis
- Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
- Praktikum
Begründung von Arbeitsverhältnissen
- Formvorschriften des Arbeitsvertrages
- Nachweisgesetz
- AGB Kontrolle
- Faktisches Arbeitsverhältnis
- Ausgestaltungsmöglichkeiten des Arbeitsvertrages; insbesondere Probezeit
Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Pflichten des Arbeitgebers
- Pflichten des Arbeitnehmers
Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Was ist Direktionsrecht?
- Grenzen des Direktionsrechts
- Verknüpfung zum Kündigungsrecht
Einblick in das Tarifrecht
- Tarifbindung, Anlehnung an Tarifverträge
- Tarifvertrag und Tarifvorbehalt
- Du bist sicher im Umgang mit Gesetzestexten und wissen, wie man durch das Paragrafen-Labyrinth zu den relevanten Vorschriften findet.
- Du kannst die arbeitsrechtlichen Fragen Ihrer Kollegen kompetent beantworten.
- Du verfügst über ein solides Grundwissen im Arbeitsrecht, dass Ihnen die aktive Beratung Ihrer Kollegen ermöglicht.
Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich
- für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
- für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
- für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,
die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.