Auffrischung Betriebsverfassungsrecht - Teil 1

Auffrischung Betriebsverfassungsrecht - Teil 1

Auffrischung Betriebsverfassungsrecht - Teil 1

Beschreibung

Der Betriebsrat benötigt neben rechtlichem Grundlagenwissen auch die Kompetenz, sich Sachverhalte zu erschließen und die Rechtslage richtig einzuschätzen. In vielen Bereichen des betrieblichen Alltags sieht das Gesetz Mitbestimmungsrechte vor, die häufig nicht erkannt oder nicht umfassend genutzt werden.

 

Fakten zum Seminar

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.440,00 €*
2. Teilnehmer: 1.390,00 €*
ab dem 3. Teilnehmer: 1.340,00 €*

Hotelkosten

Einzelzimmer pro Nacht 101,78 €
Vollpension pro Tag 110,23 €
Halbpension pro Tag 102,95 €

Infos zu Hotel und Stadt

Beteiligungsrechte

Der Betriebsrat benötigt neben rechtlichem Grundlagenwissen auch die Kompetenz, sich Sachverhalte zu erschließen und die Rechtslage richtig einzuschätzen. In vielen Bereichen des betrieblichen Alltags sieht das Gesetz Mitbestimmungsrechte vor, die häufig nicht erkannt oder nicht umfassend genutzt werden. Nur wenn der Betriebsrat seine Rechte genau kennt und sie aktiv wahrnimmt, kann er die Interessen der Arbeitnehmer kompetent vertreten. In diesem Seminar trainieren Sie an zahlreichen Fallbeispielen, wie Sie die Beteiligungsrechte insbesondere im komplexen Bereich der sozialen Angelegenheiten sachgerecht anwenden und nachhaltig geltend machen. Sie erhalten außerdem vertiefte Kenntnisse in der Aufgabenverteilung und Organisation des Betriebsrats. Um Ihre Interessen auch in Verhandlungssituationen besser durchsetzen zu können, vermittelt Ihnen das Seminar zusätzlich die kommunikative Kompetenz für eine erfolgreiche Verhandlungsführung.

Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten § 87 BetrVG

  • Voraussetzungen und Schranken
  • Begriff "soziale Angelegenheiten"
  • Mitbestimmung bei eilbedürftigen Maßnahmen
  • Initiativrecht des Betriebsrats
  • Form der Ausübung, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
  • Folgen der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts
  • Fragen der betrieblichen Ordnung
  • Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Arbeitsentgelten
  • Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und Urlaubsfestsetzung
  • Technische Überwachung
  • Gesundheits- und Unfallschutz
  • Sozialeinrichtungen
  • Betriebliches Vorschlagswesen

Mitbestimmungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten

  • Personalplanung und Beschäftigungssicherung
  • Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG)
  • Personalfragebogen (§ 94 Abs. 1 BetrVG)
  • Beurteilungsgrundsätze (§ 94 Abs. 2 BetrVG)
  • Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG)
  • Berufsausbildung (§§ 96-98 BetrVG)

Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen

  • Einstellung des Arbeitnehmers
  • Übernahme von Leiharbeitnehmern
  • Veränderung eines Arbeitsverhältnisses
  • Eingruppierung des Arbeitnehmers
  • Umgruppierung des Arbeitnehmers
  • Versetzung des Arbeitnehmers
  • Betriebsverfassungsrechtlicher Begriff der Versetzung
  • Unterrichtung des Betriebsrats
  • Form und Zeitpunkt der Unterrichtung
  • Rechtsfolgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Beteiligung
  • Gründe für die Verweigerung der Zustimmung
  • Vorläufige Maßnahmen

Beteiligungsrechte bei Kündigungen

  • Anwendungsbereich des § 102 BetrVG
  • Anhörungsverfahren
  • Form und Zeitpunkt der Anhörung
  • Inhalt und Umfang der Anhörung
  • Folgen der unterbliebenen oder fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats
  • Das wichtigste Grundlagenwissen zu Interessenausgleich und Sozialplan

Stellungnahme des Betriebsrats im Anhörungsverfahren

  • Äußerung von Bedenken
  • Widerspruch (§ 102 Abs. 3 BetrVG)
  • Rechtsfolgen eines Widerspruchs des Betriebrats
  • Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers
  • Vertiefte Kenntnisse über Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG
  • Vertiefte Kenntnisse über Beteiligungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
  • Mitwirkung bei Einstellung und Versetzung
  • Sicherer Umgang mit Kündigungen
  • Einübung der Beteiligungsrechte anhand von Musterformulierungen

 Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,
  • für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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Termin: 28.11.2023 - 01.12.2023

Seminarnummer: 23-48A-AB1

Stadt: Goslar

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