Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschreibung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben. Gleichwohl wirft dieses Verfahren, das erkrankte Arbeitnehmern bei der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit unterstützen soll, immer noch viele Fragen auf.

Liebe Betriebsrätinnen und Betriebsräte,

liebe Arbeitnehmervertreter,

als ehrenamtliche Arbeitnehmervertreter habt Ihr das Recht, die für Eure BR-Tätigkeit notwendige Fachliteratur auf Kosten des Arbeitgebers zu beantragen. Wir empfehlen Euch im Nachgang zu unseren Seminaren die entsprechenden Literaturempfehlungen bei Eurem Arbeitgeber anzufordern.

Zu diesem Zweck haben wir für Euch vorgefertigte Muster erstellt, die Ihr dafür nutzen könnt. In den Mustern müssen lediglich entsprechende personalisierte Firmendaten ergänzt werden.
 

Musterschreiben Betriebliches Eingliederungsmanagement

Fakten zum Seminar

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

Beginn: Tag 1       13:30 Uhr
Ende: Tag 4 ca. 13:00 Uhr

Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.490,00 €*
2. Teilnehmer: 1.440,00 €*
ab dem 3. Teilnehmer: 1.390,00 €*

Hotelkosten

Einzelzimmer pro Nacht 91,50 €
Vollpension pro Tag 74,64 €
Halbpension pro Tag 67,71 €

Arbeitsplatzerhalt statt Arbeitsunfähigkeit

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben. Gleichwohl wirft dieses Verfahren, das erkrankte Arbeitnehmern bei der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung ihrer Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit unterstützen soll, immer noch viele Fragen auf.

Wir vermitteln Ihnen zunächst die rechtlichen Grundlagen des BEM und helfen Ihnen, praktische Ausgestaltungsmöglichkeiten zu finden, die individuell auf den Betroffenen und seine Rolle im Betrieb abgestimmt sind.

Da die Einwilligung des Erkrankten von entscheidener Bedeutung im Prozess des BEM ist, liegt ein zweiter Schwerpunkt des Seminars auf dem Thema Gesprächsführung. Anhand praktischer Übungen trainieren Sie, wie Sie im Erstgespräch mit dem Betroffenen wirksam Ängste ab- und einen umfassenden Informationstand aufbauen.

Rechtliche und Begriffliche Grundlagen

  • Was ist BEM? Definition und Zielsetzungen
  • Beschäftigung und Arbeitsunfähigkeit - Klärung der Begrifflichkeiten
  • Zustimmung des Arbeitnehmers zum BEM
  • Beteiligte Stellen innerhalb und außerhalb des Unterlnehmens
  • Die Auswirkungen einer Nichteinführung auf den Kündigungsschutz

Beteiligungsrechte des Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung

  • Klärungs-, Unterrichtungs- und Überwa- chungsrechte nach § 84 Abs. 2 SGB IX
  • Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG

Vorbereitende Maßnahmen

  • Beschafung erforderlicher Informationen
  • Festlegung von Prozess- bzw. Verfahrensabläufen
  • Präventionsmaßnahmen auf betrieblicher Ebene

Durchführungsmaßnahmen

  • Innerbetriebliche Maßnahmen
  • Außerbetriebliche Maßnahmen
    o der Rehabilitationsträger,
    o des Integrationsamtes,
    o der Integrationsfachdienste
  • Hinzuziehung von gemeinsamen Servicestellen

BEM erfordert eine offene und Konstruktive Gesprächsführung

  • Das Erstgespräch mit dem Betroffenen führen
  • Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
  • Das Erstgespräch strukturieren
  • Eigenschaften und Grenzen verantwortungsvoller Beratung
  • Du kennst sämtliche Beteiligungsrechte beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Du kannst auch die potentiellen Konsequenzen aufzeigen, die eine Nichteinführung des BEM zur Folge hätte
  • Du bist umfassend über die Ernennung, die Funktion und die Aufgaben des BEM-Beauftragten informiert
  • Du bist fit in Sachen Gesprächführung und kannst betroffene Kollegen einfühlsam und kompetent beraten

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder - gem. § 37 Abs. 6 BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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Termin: 18.04.2023 - 21.04.2023

Seminarnummer: 23-16A-BEM

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