Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Beschreibung

Schwerpunkt dieses Seminars ist die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die neben den sozialen und personellen Angelegenheiten die dritte Säule der Mitbestimmung bilden. Hier geht's um die Kernbegriffe: Betriebsübergang, Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Voraussetzung der betriebsbedingten Kündigung als Folge wirtschaftlicher Schieflage des Unternehmens.

Fakten zum Seminar

Referenten: praxiserfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte sowie Richter

Beginn: Tag 1      13:30 Uhr
Ende Tag 4 ca 13:00 Uhr

Vorkenntnisse:
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse.

Seminarkosten

1. Teilnehmer: 1.490,00 €*
2. Teilnehmer: 1.440,00 €*
 3. Teilnehmer: 1.390,00 €*
 4. Teilnehmer: 1.340,00 €*
ab dem 5. Teilnehmer: 1.290,00 €*

Hotelkosten

Einzelzimmer pro Nacht 96,64 €
Vollpension pro Tag 101,22 €
Halbpension pro Tag 93,13 €

Infos zu Hotel und Stadt

Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Viele Bereiche des Betriebsverfassungsrechts bieten wichtige Möglichkeiten der Mitbestimmung in besonders bedeutsamen Fragestellungen. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens spielt hierbei eine ebenso wesentliche Rolle, wie etwa Fragen der betrieblichen Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern. Nur wenn Betriebsräte auch hier ihre Handlungsmöglichkeiten kennen und nutzen, ist eine erfolgreiche und zukunftssichere Vertretung der Arbeitnehmer gewährleistet. In diesem Seminar lernen Sie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten ebenso kennen, wie im Bereich der beruflichen Bildung. Sie werden mit wichtigen Fragen der Organisation des Betriebsrats und Fragen der Behandlung von Arbeitnehmerbeschwerden vertraut gemacht. Um Ihnen die Umsetzung in der betrieblichen Praxis zu erleichtern, vermittelt das Seminar zudem rhetorische Kompetenz, insbesondere für die Durchführung einer Betriebsversammlung und die Beratung von Kollegen in Problemsituationen.

Sachverständige und Auskunftspersonen für den Betriebsrat

  • Hinzuziehung bei der Durchführung der Betriebsratsaufgaben
  • Nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • Wann liegt Erforderlichkeit vor?
  • Haftung des Betriebsrats

Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz; Gestaltung von Arbeitsschutz, -ablauf und -umgebung

  • Was ist Arbeitsschutz?
  • Gesetzliche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
  • Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Gestaltung von Arbeitsplatz, -ablauf und -umgebung

Beschwerden von Arbeitnehmern

  • Ablauf des Beschwerdeverfahrens
  • Tätigkeitsbereich des Betriebsrats

Wirtschaftliche Angelegenheiten

  • Der Wirtschaftsausschuss
  • Voraussetzungen für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses
  • Bestellung des Wirtschaftsausschusses
  • Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
  • Die Sitzung des Wirtschaftsausschusses
  • Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
  • Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen
  • Pflichten des Unternehmers
  • Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
  • Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten

Betriebsänderungen

  • Begriff der Betriebsänderung
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Hinzuziehung eines Beraters

Interessenausgleich und Sozialplan

  • Interessenausgleich
  • Verhandlungen des Betriebsrats
  • Voraussetzungen für einen Sozialplan
  • Inhalt und Wirkung von Sozialplänen
  • Erzwingbarer Sozialplan
  • Nachteilsausgleich

Betriebsübergang (Überblick)

  • Begriffsbestimmung
  • Rechtsfolge eines Betriebsübergangs
  • Widerspruchsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
  • Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarungen
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte im Beschlussverfahren
  • Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es?
  • Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens
  • Wie funktioniert das Arbeitsgericht?

Der Besuch dieses Seminars ist erforderlich

  • für Betriebsratsmitglieder, häufig eingesetzte Ersatzmitglieder und Mitglieder des Wirtschaftsausschusses - gem. § 37 Abs. 6BetrVG,
  • für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung - gem. § 96 Abs. 4 SGB IX,

die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen.

Details

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Termin: 21.11.2023 - 24.11.2023

Seminarnummer: 23-47A-MWA

Stadt: Willingen

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