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Mehr Geld durch den Tarifvertrag – darf der Arbeitgeber das verrechnen?

Wenn die Tariflöhne steigen, profitieren Arbeitnehmer davon normalerweise durch eine höhere Vergütung. Aber dürfen Arbeitgeber fest vereinbarte Arbeitsvertragsleistungen gegen die Tariferhöhung verrechnen?

Beispiel: Tarif steigt um 3%, Arbeitgeber will verrechnen

  • Im Arbeitsvertrag sind 10 Urlaubstage extra vereinbart
  • Tarifvertrag erhöht Lohn um 3%
  • Arbeitgeber möchte die 3% mit den 10 Extratagen verrechnen

Rechtliche Vorgaben beachten

  • Tarifverträge gelten meist ohnehin (Günstigkeitsprinzip)
  • Schlechterstellung durch Anrechnung ist unzulässig
  • Tariferhöhung und Extraansprüche sind getrennt zu betrachten
  • Arbeitgeber müsste Änderungskündigung aussprechen

Möglicher Ausgleich im Einzelfall

  • Bei abweichenden Sonderregelungen im Vertrag ist Anrechnung möglich
  • Aber: Annahme durch Arbeitnehmer muss freiwillig sein
  • Eine arbeitsgerichtliche Prüfung ist ratsam

Fazit: Arbeitgeber können Tariferhöhungen nicht einfach gegen Arbeitsvertragsleistungen verrechnen. Arbeitnehmer müssen das nicht akzeptieren und sollten ihre Ansprüche überprüfen lassen.