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Der betriebliche Umweltschutz - eine wichtige Aufgabe für Arbeitgeber und Betriebsrat

Der Schutz von Umwelt und Natur gewinnt für Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Auch Betriebsräte sollten sich für einen wirksamen betrieblichen Umweltschutz einsetzen. Dieser umfasst alle Maßnahmen, um Umweltbelastungen durch den Betrieb zu vermeiden oder zu verringern.

Wichtige Bereiche sind dabei:

  • Abfall- und Abwassermanagement: Abfälle sollten vermieden und getrennt gesammelt werden. Abwässer müssen gereinigt oder fachgerecht entsorgt werden.
  • Lärm- und Emissionsschutz: Durch technische und organisatorische Maßnahmen lassen sich Lärm- und Schadstoffemissionen reduzieren.
  • Energie- und Ressourceneffizienz: Durch sparsamen Einsatz von Energie, Werkstoffen und Hilfsmitteln kann der Betrieb Kosten sparen und die Umwelt schonen.
  • Substitution umweltgefährdender Stoffe: Weniger schädliche Alternativen sollten bevorzugt werden.
  • Umweltmanagement und Mitarbeiterschulung: Ein betriebliches Umweltmanagementsystem und die Sensibilisierung der Belegschaft für umweltbewusstes Verhalten sind wichtig.

Der Betriebsrat kann gemäß § 87 BetrVG bei allen Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes mitbestimmen. Er sollte bereits in die Planung einbezogen werden und auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben achten. Zusätzliche Verbesserungen des betrieblichen Umweltschutzes kann er vorschlagen.

Durch dieses Engagement lässt sich die Vereinbarkeit von ökonomischen und ökologischen Zielen erreichen - zum Wohl von Beschäftigten, Unternehmen und Umwelt.