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Die arbeitsmedizinische Vorsorge - ein Muss für den Gesundheitsschutz

Um arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, sind regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen der Beschäftigten unerlässlich. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter dieser Vorsorge zu unterziehen.

Präventiver Charakter der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Anders als die Behandlung bereits eingetretener Krankheiten soll die arbeitsmedizinische Vorsorge solche Erkrankungen verhindern. Durch eine regelmäßige Untersuchung auf mögliche Gesundheitsschäden können Risiken am Arbeitsplatz minimiert werden.

Die Vorsorge dient auch dazu festzustellen, ob der konkrete Beschäftigte für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist und ob Gesundheitsbeeinträchtigungen bestehen.

Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers

Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine wirksame arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen. Die konkreten Anforderungen sind in der ArbMedVV geregelt.

Danach muss der Arbeitgeber u.a. vor Aufnahme einer Tätigkeit und dann regelmäßig eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten. Die Intervalle sind abhängig von Tätigkeit und Gefährdung.

Kosten der Vorsorge trägt der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge tragen. Auch die Untersuchungen finden während der Arbeitszeit statt, der Lohn wird weitergezahlt.

Die Teilnahme ist für Beschäftigte freiwillig. Eine Verweigerung darf keine Nachteile bringen.

Fazit:
Regelmäßige arbeitsmedizinische Checks sind ein wichtiger Schlüssel für mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Initiative und Kosten dafür liegen beim Arbeitgeber.