Impressionen von Seminaren

Arbeitszeit bei Arztbesuchen - was Betriebsräte wissen sollten

Arztbesuche während der Arbeitszeit sind ein wichtiges Thema bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen. Als Betriebsrat solltet ihr euch mit der rechtlichen Situation auskennen.

Grundsätzlich müssen Arztbesuche in der Freizeit stattfinden. Allerdings kann es Fälle geben, in denen der Arzt nur zu Zeiten erreichbar ist, die in die Arbeitszeit fallen.

Laut § 616 BGB müssen Arbeitgeber dann die notwendige Zeit für den Arztbesuch freigeben - allerdings ohne Lohnfortzahlung. Die Arbeitszeit muss lediglich nachgeholt werden.

Anders verhält es sich bei gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsfrüherkennung. Hier muss der Arbeitgeber den Beschäftigten bezahlte Freizeit gewähren.

Als Betriebsrat habt ihr die Möglichkeit, eine betriebliche Regelung für Arztbesuche zu treffen. Ihr könnt zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Jahr mit Lohnfortzahlung vereinbaren.

Setzt euch dafür ein, dass die Beschäftigten ihre Gesundheit ohne Existenz- und Gehaltsängste schützen können!

Das war das letzte Thema in der Reihe: Zurück zum BR Wissen