Impressionen von Seminaren

Alles zur Arbeitszeit - worauf Betriebsräte achten sollten

Das Thema Arbeitszeit beschäftigt Betriebsräte in ihrer täglichen Arbeit sehr. Hier erfahren Sie, was gesetzlich geregelt ist und wie Tarifverträge abweichende Regelungen treffen können.

Das Arbeitszeitgesetz legt die maximal erlaubte tägliche und wöchentliche Arbeitszeit fest. Standardmäßig sind 8 Stunden pro Werktag erlaubt, maximal 10 Stunden, wenn Ausgleich geschaffen wird. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Tarifverträge können die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes abändern. Als Betriebsrat können Sie hier einiges erreichen: kürzere Arbeitszeiten, mehr Urlaub, zusätzliche freie Tage oder bessere Schichtregelungen. Informieren Sie sich über bestehende Tarifverträge in Ihrer Branche und holen Sie sich Unterstützung von der Gewerkschaft.

Wichtig ist auch, die tatsächliche Arbeitszeit der Kolleginnen und Kollegen zu erfassen. Überstunden müssen ausgeglichen oder vergütet werden. Hier können Sie als Betriebsrat aktiv werden.

Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen bei Ihrer Arbeit für gute Arbeitszeitregelungen in Ihrem Betrieb. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Zum nächsten Thema: Betriebsvereinbarung & Arbeitsvertrag