Impressionen von Seminaren

Darf ich arbeiten, wenn ich krankgeschrieben bin?

Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erhält, muss in der Regel von der Arbeit fernbleiben. Doch was gilt, wenn man sich trotz Krankschreibung fit für leichte Tätigkeiten fühlt? Kann oder darf man dann überhaupt arbeiten?

Grundsatz der Arbeitsbefreiung
Die "gelbe Schein" des Arztes attestiert dem Patienten, dass er aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann. Solange die Arbeitsunfähigkeit besteht, ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit und der Arbeitgeber darf ihm keine Arbeit zuweisen. Dies dient der Genesung.

Leichte Arbeiten im Homeoffice?
Manche Arbeitnehmer fühlen sich aber durchaus in der Lage, zumindest leichte Bürotätigkeiten von zu Hause aus zu erledigen. Rein rechtlich ist aber auch das nicht ohne Weiteres möglich. Der Arzt muss eine abgestufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die konkret beschreibt, welche Arbeiten noch möglich sind.

Wichtige arbeitsrechtliche Folgen beachten
Arbeitet ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung, kann ihm weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld gestrichen werden. Es passiert arbeitsrechtlich also nichts. Aber: Führt die Arbeit zu einer Verzögerung der Genesung, kann dies als Pflichtverstoß gewertet werden. Auch der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt.

Fazit
Ohne besondere Genehmigung des Arztes sollten Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unbedingt einhalten und keine beruflichen Tätigkeiten ausüben, auch nicht von zu Hause. Nur so ist man auf der rechtlich sicheren Seite.