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So wird der Wirtschaftsausschuss bestellt

Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Beratungsgremium des Betriebsrats. Doch wie läuft die Bestellung dieses Ausschusses genau ab?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bestellung sind in § 106 BetrVG festgehalten. 

Folgende Schritte sind dabei zu beachten:

  • Zunächst fasst der Betriebsrat einen Beschluss zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses. Dieser muss mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Mitglieder erfolgen.
  • Im Beschluss werden auch Anzahl und Namen der Mitglieder festgelegt. Der Ausschuss muss aus mindestens 3 Personen bestehen, die dem Betriebsrat angehören müssen.
  • Der Betriebsrat wählt anschließend in geheimer Abstimmung die vorgesehene Anzahl an Mitgliedern. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen.
  • Mit der Wahl sind die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses bestellt. Ihre Amtszeit entspricht der des Betriebsrats, allerdings kann dieser sie abberufen.
  • Schließlich informiert der Betriebsratsvorsitzende den Arbeitgeber über die Bildung und personelle Zusammensetzung des Ausschusses.

Die Bestellung sollte sorgfältig dokumentiert werden. Der Wirtschaftsausschuss kann dann seine wichtige Unterstützungsarbeit für den Betriebsrat aufnehmen.