Der Betriebsrat (BR)

Was macht ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist ein im Betrieb gewähltes Gremium, das die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Die Mitarbeiter wählen dieses Gremium selbst und aus den eigenen Reihen. Wie die Wahl erfolgt und welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat hat, regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

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Warum gibt es einen Betriebsrat überhaupt?

Der Betriebsrat vertritt die Gemeinschaft der Arbeitnehmer im Kollektiv. Deswegen wird der Rechtsbereich des Betriebsrates auch kollektives Arbeitsrecht genannt. Der Betriebsrat ist also quasi ein Stellvertreter, der sich gegen Unternehmensentscheidungen wehren kann und die Aufgabe hat, die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat im Betrieb?

Der Betriebsrat ist durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mit zahlreichen Rechten ausgestattet, die unterschiedlich ausgestaltet sind. Sie reichen von Informations- und Beratungsrechten bis hin zu echten Mitbestimmungsrechten. Um zu verhindern, dass Betriebsratsmitglieder wegen der Ausübung ihres Amtes benachteiligt werden, hat der Gesetzgeber sie unter einen besonderen Schutz gestellt.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit, § 2 Abs. 1 BetrVG

Grundsätzlich haben der Betriebsrat und der Arbeitgeber gemäß § 2 Absatz 1 BetrVG vertrauensvoll zusammenzuwirken, und zwar zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs. Dieses Gebot ist verbindliches Recht, welches zur Auslegung des BetrVG herangezogen wird. Es soll keinesfalls den Gegensatz von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen beseitigen, noch soll die Durchsetzung der jeweiligen Interessen dadurch verhindert werden. Es wird vielmehr die Art und Weise des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Betriebsrat nach dem Prinzip einer betrieblichen Partnerschaft geregelt. Eskalationen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sollen vermieden werden. Im Hinblick auf eine langfristige Zusammenarbeit im Betrieb soll der Betriebsfrieden gewahrt bleiben.