Erste Schritte des Betriebsrates

 

Konstituierende Sitzung - Einberufung des Betriebsrates

Sind die gewählten Arbeitnehmer/innen schriftlich benachrichtigt, ist das Wahlergebnis endgültig festgestellt und bekannt gegeben, kommt dem Wahlvorstand noch eine wichtige Aufgabe zu, und zwar die Einberufung des zukünftigen Betriebsrates zur konstituierenden Sitzung, vgl. § 29 Abs. 1 S. 1 BetrVG.

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Diese Einberufung wird vom Wahlvorstandsvorsitzenden vorgenommen und muss innerhalb einer Woche ab dem Wahltag erfolgen. Die konstituierende Sitzung selber muss jedoch nicht innerhalb dieser Woche stattfinden. Der Wahlvorstand muss jedoch sicher stellen, dass keine "betriebsratslosen" Zeiten entstehen und dass das Amt so schnell wie möglich angetreten werden kann. Es ist zu beachten, dass der Wahltag selbst bei der Fristberechnung nicht mit einzubeziehen ist. Einzuladen sind die nach dem Wahlergebnis gewählten Mitglieder und im Fall der Verhinderung das gemäß § 25 BetrVG in Frage kommende Ersatzmitglied.

Tagesordnung der konstituierenden Sitzung

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung grundsätzlich beschränkt auf die Wahl der Wahlleiterinnen bzw. des Wahlleiters und der Wahl des/der Betriebsratsvorsitzenden und der Stellvertretung. Sollen jedoch weitergehende Tagesordnungspunkte behandelt werden, so ist unter bestimmten Voraussetzungen die Ergänzung der Tagesordnung möglich. Darunter kann z.B. die Wahl der Mitglieder des Betriebs- oder Wirtschaftsausschusses oder die Wahl der Vertreter/innen für Gesamt- und Konzernbetriebsrat fallen. Es müssen hierzu die gewählten und ordnungsgemäß geladenen und vollständig versammelten Mitglieder des Betriebsrates zustimmen. Die konstituierende Sitzung ist nicht öffentlich und weist eine Besonderheit auf, da in dieser Sitzung drei verschiedene Leiter/innen agieren.

Durchführung der konstituierenden Sitzung

Zunächst leitet der/die Vorsitzende des Wahlvorstandes den ersten Teil der Sitzung bis zur Wahl des/der Wahlleiters/Wahlleiterin. Sodann wird dieser/m die Leitung der Sitzung übertragen und führt die Wahl der/des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin durch. Nach erfolgreicher Wahl und deren Annahme leitet die/der neue Betriebsratsvorsitzende die weitere Sitzung. Da auch über den Inhalt der konstituierenden Sitzung eine Sitzungsniederschrift anzufertigen ist, muss der Wechsel der jeweiligen Sitzungsleitung mit Zeitangabe in der Sitzungsniederschrift vermerkt werden.