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Der Wirtschaftsausschuss - wichtiger Partner des Betriebsrats

Wirtschaftliche Themen gewinnen für Betriebsräte immer mehr an Bedeutung. Um hier kompetent agieren zu können, ist die Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses ratsam. Aber welche Aufgaben hat dieses Gremium?

Der Wirtschaftsausschuss ist in § 106 BetrVG geregelt. Er setzt sich aus Mitgliedern des Betriebsrats zusammen und kann zur Unterstützung auch externe Fachleute hinzuziehen. 

Seine Kernaufgaben sind:

  • Beratung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Sichtung und Aufbereitung betriebswirtschaftlicher Informationen für den Betriebsrat
  • Prüfung der vom Arbeitgeber vorgelegten Unternehmenskennzahlen
  • Erarbeitung von Vorschlägen für den Betriebsrat, z.B. zu Investitionen oder Rationalisierungen
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsänderungen

Durch die Arbeit des Wirtschaftsausschusses kann sich der Betriebsrat fundiert mit betriebswirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen. Er erhält wertvolle Entscheidungsgrundlagen und Gestaltungsoptionen.

So gelingt es dem Betriebsrat besser, die Interessen der Belegschaft auch in wirtschaftlicher Hinsicht wirksam zu vertreten und die sozialverträgliche Ausgestaltung des Wandels mitzugestalten.