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Beschlussfassung als Kernaufgabe des Betriebsrats

Die Beschlussfassung in Betriebsratssitzungen ist das Herzstück der Betriebsratsarbeit. Hier werden wegweisende Entscheidungen für die Vertretung der Mitarbeiterinteressen getroffen. Dabei sind einige rechtliche Vorgaben zu beachten:

Beschlussfähigkeit sicherstellen

Damit gültige Beschlüsse gefasst werden können, muss gemäß § 33 BetrVG die Beschlussfähigkeit gegeben sein. Dafür müssen mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend sein.

Ordnungsgemäße Abstimmung

Beschlüsse kommen gemäß § 34 BetrVG durch ordnungsgemäße Abstimmung zustande. Über jeden Antrag ist einzeln mit Stimmenmehrheit abzustimmen. Die Abstimmungsart legt der Betriebsrat fest.

Niederschrift der Beschlüsse

Gemäß § 34 BetrVG sind die gefassten Beschlüsse zu protokollieren. Datum, Abstimmungsergebnis und Beschlussfassung sollten dokumentiert werden. Alle Mitglieder unterzeichnen.

Umsetzung und Evaluierung

Für jeden Beschluss sollten Verantwortlichkeiten für die Umsetzung festgelegt und Fristen vereinbart werden. In Folgesitzungen sollte die Umsetzung evaluiert werden.

Rechtsmittel bei Verstößen

Beschlüsse, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zustande gekommen sind, können gemäß § 23 BetrVG vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.

Fazit: 

Eine rechtssichere Beschlussfassung ist zentral für die Wirksamkeit der Betriebsratsarbeit. Alle gesetzlichen Vorgaben und internen Regeln sollten strikt eingehalten werden.

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