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Das Direktionsrecht - der Chef bestimmt?

Das Direktionsrecht gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, dir als Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen. Er kann dir also sagen, was, wann und wie du deine Arbeit zu tun hast. Das ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. § 106 GewO und § 315 BGB regeln diesen Grundsatz.

Allerdings darf der Chef dich nicht übermäßig einschränken. Deine Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Und dann kommt das BetrVG ins Spiel.

Einschränkung durch das BetrVG

Das Betriebsverfassungsgesetz schränkt das Direktionsrecht des Chefs nämlich ein. Wie § 87 Abs. 1 BetrVG festlegt, darf er seine Macht nicht willkürlich ausüben oder so, dass es gegen Recht oder Billigkeit, also die Fairness, verstößt.

Noch stärker kommt der Betriebsrat ins Spiel, wenn es um personelle Einzelmaßnahmen geht. Denn diese muss der Chef nach § 99 BetrVG vorab mit dem Betriebsrat beraten. Ohne dessen Zustimmung geht gar nichts!

Gemeinsam zum Ziel

Wie du siehst, sorgt das Zusammenspiel von Direktionsrecht und BetrVG für Ausgewogenheit. Der Chef kann seinen Laden steuern, muss aber die Rechte der Belegschaft beachten. Gemeinsam schaffen Arbeitgeber und Betriebsrat so die besten Bedingungen.