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Regelmäßige Kontrollen - ein Muss für wirksamen Arbeitsschutz

Damit die vielfältigen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im betrieblichen Alltag tatsächlich befolgt werden, sind regelmäßige Kontrollen unerlässlich. Diese obliegen dem Arbeitgeber.

Warum Kontrollen so wichtig sind

Oft klafft zwischen den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen auf dem Papier und der Realität am Arbeitsplatz eine Lücke. Kontrollen sind daher unverzichtbar, um diese Lücke zu schließen.

Nur durch Kontrollen lassen sich Mängel und Umsetzungsdefizite erkennen und abstellen. Kontrollen schaffen auch einen Lerneffekt und stärken das Bewusstsein bei Führungskräften und Beschäftigten.

Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu kontrollieren. Die Kontrollen müssen regelmäßig durchgeführt werden und erfassen insbesondere:

  • den Zustand und die ordnungsgemäße Benutzung von Arbeitsmitteln
  • die korrekte Anwendung gefährlicher Arbeitsstoffe
  • die Einhaltung von Schutzmaßnahmen, Grenzwerten, etc.

Auch die Wirksamkeit der getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen muss vom Arbeitgeber regelmäßig überprüft werden.

Beteiligung des Betriebsrats

Bei den Kontrollen sollte auch der Betriebsrat mit einbezogen werden. Er kann zusätzliche Expertise einbringen und die Akzeptanz bei den Beschäftigten erhöhen.

Fazit

Kontinuierliche Kontrollen sind für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz unabdingbar. Die Verantwortung dafür liegt beim Arbeitgeber. Regelmäßige Checks helfen Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.