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Die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen - eine zentrale Aufgabe im Arbeitsschutz

Die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen und die Organisation von Arbeitsabläufen haben einen entscheidenden Einfluss auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Daher ist dies ein Kernbereich der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten für Arbeitgeber.

Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung

Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.

Bei der Gestaltung sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung
  • Angemessene Organisation der Arbeitsabläufe und Arbeitsaufgaben
  • Angemessene Gestaltung der Arbeitszeit und der Pausen

Durch eine menschengerechte Ausgestaltung lassen sich typische Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz wie Überlastung der Muskeln und Skelette oder psychische Ermüdung verringern.

Vorgaben beachten

Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Abläufen müssen Arbeitgeber diverse Konkretisierungen in Verordnungen beachten. Wichtige Beispiele sind:

  • Arbeitsstättenverordnung mit Anforderungen an Arbeitsräume, Beleuchtung, Lärm etc.
  • Bildschirmarbeitsverordnung zu ergonomischer Software-Gestaltung und Pausen
  • Arbeitszeitgesetz zu Höchstarbeitszeiten und Pausen

Auch Regeln technischer Normen, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie allgemein anerkannte Regeln der Arbeitssicherheitstechnik und Arbeitsmedizin sind zu berücksichtigen.

Betriebliche Abläufe evaluieren

Um die menschengerechte Ausgestaltung kontinuierlich zu optimieren, müssen Arbeitgeber die bestehenden Arbeitsplätze und Abläufe regelmäßig evaluieren, z.B. durch Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen. Dabei sind auch psychosoziale Belastungen zu berücksichtigen. So können neue Risiken frühzeitig erkannt und reduziert werden.

Fazit:

Durch die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Abläufen können Arbeitgeber wesentlich zur Gesunderhaltung der Beschäftigten beitragen. Dies erfordert die Beachtung umfangreicher Vorschriften und eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung an sich wandelnde Gegebenheiten.