Impressionen von Seminaren

Unterstützung nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten

Werden Versicherte am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit verletzt oder erkranken an einer typischen Berufskrankheit, hilft die gesetzliche Unfallversicherung mit verschiedenen Leistungen.

Behandlung und Reha bei Arbeitsunfällen

Bei Arbeits- und Wegeunfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für Behandlungen und Reha-Maßnahmen, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen (§ 26 SGB VII).

Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit

Führt ein Arbeitsunfall zu dauerhaften Beeinträchtigungen, die die Erwerbsfähigkeit mindern, zahlt die Unfallversicherung eine Verletztenrente in Höhe von zwei Drittel des Einkommens (§ 56 SGB VII).

Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten

Wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, leistet die Unfallversicherung versicherte Behandlungen und ggf. eine Rente. Zudem erhalten die Versicherten oder Hinterbliebene ein Schmerzensgeld.

Fazit:
Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Schutz für Beschäftigte. Sie sollten deren Leistungen kennen und beanspruchen, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.