Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

 

Was macht die JAV?

Die JAV ist ein im Betrieb gewähltes Gremium, das die Interessen der jungen Mitarbeiter vertritt. Sinn und Zweck der JAV ist es, jugendlichen Arbeitnehmern und den unter 25-jährigen Auszubildenden eine Stimme im Betrieb zu geben. Da die JAV keine eigenen Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte hat, ist eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat von besonderer Bedeutung. Wie die Wahl erfolgt und welche Rechte und Pflichten die JAV hat, regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

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