Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung

 

Bei der Einrichtung der JAV stellen sich euch wahrscheinlich viele Fragen. Wer darf wen und wie viele wann für wie lange unter welchen Voraussetzungen wählen? Hier erhaltet ihr Antworten.

Voraussetzung der Wahl

Nach § 60 Abs. 1 BetrVG werden in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und in denen es einen Betriebsrat gibt, Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.

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Wann wird gewählt?

Die regelmäßigen Wahlen der JAV finden alle zwei Jahre (2016, 2018, 2020...) in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt, § 64 Abs. 1 BetrVG.

Hiervon gibt es folgende Ausnahmen (§ 64 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 - 6 u. Abs. 3 BetrVG):

  • die Gesamtzahl der JAV-Mitglieder ist nach Eintreten aller Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der JAV-Mitglieder gesunken
  • die JAV hat mehrheitlich ihren Rücktritt beschlossen
  • die JAV-Wahl wurde erfolgreich angefochten
  • die JAV wurde durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst
  • im Betrieb besteht noch keine JAV

Wer darf wen wählen? - Aktives und passives Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, § 61 Abs. 1 BetrVG. Maßgeblich für die Feststellung ist der Wahlberechtigung ist der Tag der Wahl.

Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Entscheidend für die Feststellung der Altersgrenze ist der Tag des Beginns der Amtszeit der JAV. Im Gegensatz zur Wahlberechtigung kommt es hier nicht auf den Wahltag an.

Jemand, der schon Mitglied des BR ist, kann nicht in die JAV gewählt werden. Ein JAV-Mitglied kann aber zum BR-Mitglied gewählt werden. Dann erlischt jedoch mit der Annahme der Wahl sein Amt als Mitglied der JAV.

Wie viele? - Mitglieder der JAV

Die Zahl und die Zusammensetzung der JAV sind in § 62 BetrVG geregelt. Folgende Tabelle soll euch einen Überblick verschaffen:

 

Damit sich die unterschiedlichen Interessen in der JAV zusammenfinden können, soll sie sich möglichst aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe der im Betrieb tätigen Jugendlichen bzw. Auszubildenden zusammensetzen, § 62 Abs. 2 BetrVG. In der JAV gibt es zudem Minderheitenschutz. Was heißt das? Das Geschlecht, das unter den Jugendlichen/Auszubildenden in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV vertreten sein, wenn diese aus mindestens drei Mitgliedern besteht, § 62 Abs. 3 BetrVG.

Wie lange ist man JAV? - § 64 Abs. 2 BetrVG

Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch eine JAV besteht, mit Ablauf von deren Amtszeit. Sie endet spätestens am 30. November des Jahres, in dem die regelmäßigen Wahlen stattfinden.