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Betriebsvereinbarungen beenden - aber richtig!

Betriebsvereinbarungen können nicht einseitig gekündigt werden. Aber es gibt Wege, wie Arbeitgeber oder Betriebsrat das Ende einer Betriebsvereinbarung herbeiführen können.

Kündigung einer Betriebsvereinbarung ist nicht möglich

  • Es existiert kein Kündigungsrecht für Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 6 BetrVG)
  • Weder Arbeitgeber noch Betriebsrat können einseitig kündigen
  • Stattdessen: Vereinbarung über Zeitablauf oder Beendigungsmöglichkeiten treffen

Möglichkeit 1: Befristung der Laufzeit

  • Betriebsvereinbarung wird von vornherein befristet geschlossen
  • Nach Ablauf der Laufzeit endet die Geltung automatisch
  • Keine Nachwirkung, es sei denn sie wurde vereinbart

Möglichkeit 2: Vereinbarung über vorzeitiges Ende

  • Jederzeit möglich, wenn beide Parteien zustimmen
  • Schriftliche Vereinbarung über vorzeitige Aufhebung wird geschlossen
  • Betriebsvereinbarung endet dann zu diesem vereinbarten Termin

Fazit: Mit Weitsicht lassen sich klare Regelungen für ein fristgerechtes Ende der Betriebsvereinbarung treffen.

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