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Rentenversicherung unterstützt bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung

Wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können, unterstützt sie die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweiser Erwerbsminderung, wenn die Arbeitszeit auf weniger als 6 Stunden täglich reduziert werden muss, gibt es auf Antrag eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Die Höhe richtet sich nach den bereits erworbenen Rentenansprüchen.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Bei voller Erwerbsminderung, wenn weniger als 3 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann, zahlt die Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Auch hier bestimmen sich die Zahlungen nach den erworbenen Rentenpunkten.

Zusätzliche Leistungen möglich

Ergänzend können weitere Leistungen wie medizinische Reha-Maßnahmen (§ 26 SGB VI) oder eine befristete Erwerbsminderungsrente (§ 27 SGB VI) beantragt werden.

Fazit:
Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt Versicherte finanziell, wenn eine Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Versicherte sollten die Antragsmöglichkeiten kennen.