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Arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren: So berät der Betriebsrat die Kollegen kompetent bei der Nutzung der Rechtsantragstelle

Das Arbeitsgericht steht Arbeitnehmern offen, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber geht. Doch die wenigsten Mitarbeiter kennen sich mit dem Ablauf und den Fallstricken eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens aus. Hier kommt die Rechtsantragstelle ins Spiel – eine wertvolle Anlaufstelle, um Arbeitnehmer bei der Antragstellung zu unterstützen. Als Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kollegen über die Nutzung der Rechtsantragstelle zu informieren und zu beraten. Im Folgenden erfahren Sie, wie das optimal gelingt.

Grundlagen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Zunächst einmal: Was passiert überhaupt bei einem Gang vor das Arbeitsgericht? Kernstück ist das Urteilsverfahren gemäß den §46 ff. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Dieses gliedert sich in mehrere Abschnitte:

  • Klageerhebung: Der Kläger reicht eine Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht ein (§253 Zivilprozessordnung).
  • Klagezustellung: Die Klage wird dem Beklagten zugestellt, der dann Gelegenheit zur Klageerwiderung hat.
  • Güteverhandlung: Oft folgt ein Gütetermin, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Kammerverhandlung: Kommt es zu keiner Einigung, findet eine mündliche Verhandlung statt.
  • Urteil: Im Anschluss fällt das Gericht ein Urteil.
  • Rechtsmittel: Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Rechtsantragstelle als Unterstützung

Viele Arbeitnehmer schrecken aufgrund Unkenntnis vor einem solchen Verfahren zurück. Hier kommt die Rechtsantragstelle ins Spiel. Sie ist bei jedem Arbeitsgericht angesiedelt und unterstützt Kläger kostenlos bei der Antragstellung (§80 Abs. 5 ArbGG).

Die wichtigsten Aufgaben der Rechtsantragstelle:

  • Beratung zu Verfahrensfragen
  • Hilfe bei der Formulierung der Klageschrift
  • Prüfung der Erfolgsaussichten
  • Weiterleitung des Antrags an das Gericht

Dank der Rechtsantragstelle können so auch fachfremde Arbeitnehmer ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich durchsetzen.

Die Beratung durch den Betriebsrat

Als Interessenvertretung der Belegschaft liegt es nahe, dass der Betriebsrat seine Kollegen rund um das Thema Rechtsantragstelle informiert und unterstützt. Folgende Punkte sollten Sie dabei berücksichtigen:

Eigene Kenntnisse vertiefen

Bevor Sie andere beraten können, müssen Sie sich selbst gut mit der Materie auskennen. Holen Sie sich das nötige Wissen an, z.B. durch:

  • Fachliteratur
  • Schulungen
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Betriebsräten 

Über die Rechtsantragstelle aufklären

Informationsveranstaltungen und Aushänge helfen, die Kollegen auf das Angebot der Rechtsantragstelle aufmerksam zu machen. Verdeutlichen Sie die Vorteile und erläutern Sie, bei welchen Anliegen man sich dorthin wenden kann.

Bei der Antragstellung unterstützen

Sie können Ihre Kollegen bereits im Vorfeld beraten, welche Argumente und Beweismittel in der Klage wichtig sind. Gemeinsam können Sie die Erfolgsaussichten einschätzen.

Zum Termin begleiten

Für manche ist auch der Gang zur Rechtsantragstelle eine Hürde. Bieten Sie daher an, betroffene Kollegen zum Termin zu begleiten.

Verschwiegenheit wahren

Da es sich um vertrauliche, arbeitsrechtliche Belange handelt, ist absolute Verschwiegenheit oberstes Gebot.

Neutral beraten

Auch wenn Sie dem Kollegen nur Gutes wünschen: Behalten Sie einen neutralen Blick, um falsche Hoffnungen und Einschätzungen zu vermeiden.

Fazit

Mit kompetenter Beratung können Betriebsräte die Kollegen ideal darin unterstützen, ihre Rechte mittels der Rechtsantragstelle durchzusetzen. Dies stärkt nicht nur die individuellen Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitnehmerschaft im Betrieb insgesamt.

 

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