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Krankheit des Arbeitnehmers - Was nun zu beachten ist

Erkrankt ein Arbeitnehmer, löst dies verschiedene Rechte und Pflichten aus. In diesem Beitrag fasse ich die wichtigsten Regeln zusammen, die Arbeitnehmer kennen sollten.

Recht auf Lohnfortzahlung
Das wichtigste Recht ist der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieser besteht für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Danach erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse. Tarifverträge können auch längere Lohnfortzahlungen vorsehen.

Recht auf Erholung
Der erkrankte Arbeitnehmer hat außerdem ein Recht auf angemessene Erholung und Genesung. Der Arbeitgeber darf aus einem Krankenstand keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen ziehen. Der Arbeitnehmer muss auch keine Arbeiten erledigen, die seiner Genesung entgegenstehen.

Pflicht zur Mitwirkung
Der Arbeitnehmer muss allerdings bei der Genesung mitwirken, indem er sich etwa notwendige ärztliche Hilfe holt. Zudem muss er den Arbeitgeber über Beginn, Dauer und Ursache der Erkrankung informieren und bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (§ 5 EFZG).

Pflichten während der Krankheit
Auch im Krankheitsfall gelten weiter die arbeitsvertraglichen Pflichten wie die Loyalitätspflicht. Der Arbeitnehmer darf zum Beispiel keinem Konkurrenten vertrauliche Informationen weitergeben. Bei Verstößen kann eine Abmahnung oder sogar Kündigung drohen.

Fazit
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei Krankheit kennen und berücksichtigen. Ein vertrauensvoller Umgang ist wichtig.