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Betriebsübergang: Welche Rechtsfolgen hat das für Arbeitnehmer?

Betriebsübergang: Welche Rechtsfolgen hat das für Arbeitnehmer?

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, hat das erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Arbeitnehmer. Deren Rechte und Pflichten gehen automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Als Betriebsrat sollten Sie die Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs genau kennen, um Ihre Kollegen kompetent zu beraten.

Die wichtigsten Rechtsfolgen gemäß §613a BGB:

  • Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber über.
  • Kündigungsschutz und Mitbestimmungsrechte bleiben erhalten.
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten weiterhin.
  • Der neue Arbeitgeber haftet für Verbindlichkeiten wie rückständige Löhne.
  • Die Betriebszugehörigkeit wird nicht unterbrochen.
  • Der Betriebsrat bleibt ohne Neuwahl im Amt.

Praxistipps für Ihre Beratung

  • Informieren Sie die Belegschaft über alle rechtlichen Auswirkungen.
  • Bestehen Sie auf die Einhaltung der Mitarbeiterrechte durch den neuen Arbeitgeber.
  • Prüfen Sie kritisch, ob Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen Zustand vorliegen.
  • Suchen Sie bei Problemen das Gespräch mit der Geschäftsleitung.
  • Im Zweifel sollten Betroffene den Klageweg vor dem Arbeitsgericht beschreiten.

Als Betriebsrat ist es Ihre Aufgabe, die Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs genau zu kennen und die Kollegen zu ihren Rechten zu beraten.

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